Dem erstmaligen Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorien A oder B oder der Unterkategorie A1 oder B1 muss eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen beiliegen (Nothelferausweis). Anmeldung Nothelferkurse
Beachte dabei bitte, dass der Kurs nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen darf.

Für die Erteilung einer Lernfahrer-Kategorie ist ein "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises" auszufüllen.

Sie können das Formular hier online direkt ausfüllen und ausdrucken. Für den Kanton Zürich klicken Sie hier LFA Zürich für den Kanton Aargau klicken Sie hier LFA Aargau. Wenn Sie das Formular wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt haben, drucken Sie es aus und verfahren wie im ausgedruckten Formular angegeben. Sie können das Formular auch bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung sowie den Polizeistellen anfordern.

Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

Vor dem Einreichen des Gesuches müssen Sie Ihr Sehvermögen bei einem Arzt/Ärztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft prüfen lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen.

Ein aktuelles Passfoto wird benötigt und muss auf dem Formular aufgeklebt werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des jeweiligen Strassenverkehrsamtes.

Wenn das Gesuch eingereicht wird, müssen Sie persönlich bei der Gemeindeverwaltung / Einwohnerkontrolle oder beim Strassenverkehrsamt vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto vorlegen. Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt.

Bevor Sie sich an die Theorieprüfung anmelden empfiehlt es sich, dass Sie sich vorbereiten und lernen. Sie können bei uns online für die Theorieprüfung mit den Originalfragen des Strassenverkehrsamtes lernen. Zum lernen hier anmelden.

Theorieprüfungen werden in denjeweiligen Strassenverkehrsämtern abgenommen.

Die Theorieausbildung gilt als Vorbereitung für folgende Kategorien:

Kategorie Beschreibung
A1 Motorrad bis 50 ccm ab 16 Jahren - 125 ccm ab 18 Jahren
B Personenwagen
F Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
G Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge
M Motorfahrräder

Sie haben die Theorieprüfung bestanden? Nun erhalten Sie automatisch den Lernfahrausweis welcher Sie berechtigt, den VKU-Kurs zu besuchen und Lernfahrten zu unternehmen. Hinweis: Der Lernfahrausweis ist nur zwei Jahre gültig.

Der Verkehrskundekurs ist seit 1993 obligatorisch und beinhaltet 8 Lektionen welche auf vier Kurse verteilt sind.

Sollten Sie bereits im Besitze eines Ausweises der Kategorie A, A1, B oder B1, sein, müssen Sie den Verkehrskundekurs nicht nochmals besuchen.

Inhalt des Verkehrskundeunterrichts:

Kurs 1: Gefahrenlehre, Sicherheitslehre, Funktionen der Sinnesorgane
Kurs 2: Partnerkunde, Strassenkunde, Witterung, Zeiten
Kurs 3: Zustand des Fahrzeugs, Kräfte beim Fahren, Verkehrsbewegungslehre
Kurs 4: Fahrfähigkeit, umweltbewusstes Fahren, taktische Regeln für sicheres Fahren

Sie können sich gerne online für einen VKU Kurs anmelden. Anmeldung Verkehrskundeunterricht Bei Fragen rufen Sie uns einfach an 079 289 85 33 oder schreiben uns eine E-mail .

Hinweis für Personen ab 16 Jahren:

Verkehrskundeunterricht ist für Personen welche den Erwerb des Ausweises A1 (Motorräder bis 50 ccm) anstreben obligatorisch. Beim späteren Erwerb des Führerausweis A oder B muss der Verkehrskundeunterricht nicht nochmals besucht werden.

Zur gleichen Zeit können Sie praktische Fahrstunden absolvieren. Die Preise entnehmen Sie bitte aus unserer Preisliste.

Für Fahrstunden können Sie sich hier direkt online anmelden. Falls Sie den persönlichen Kontakt bevorzugen rufen Sie uns einfach an:

Telefon: 079 289 85 33 oder schreiben Sie uns eine Email an .

Für Fahrschüler aus dem Kanton Zürich kann die Fahrprüfung in der Stadt Zürich oder Regensdorf abgelegt werden.

Für Fahrschüler aus dem Kanton Aargau kann die Fahrprüfung in Wettingen abgelegt werden.

Nach besuchter Verkehrskunde und abgeschlossener praktischer Ausbildung geht es an den letzten Teil der Fahrausbildung, die praktische Prüfung.

Wichtig ist, dass man mit einer guten Einstellung an die Prüfung geht und sich fortlaufend auf die verschiedenen Situationen konzentriert. Etwas Nervosität ist ganz normal.

Die praktische Fahrprüfung

Prüfungsablauf

Während 40-45 Minuten ist man mit dem Prüfungsexperten unterwegs.

Bewertungskriterien

  • Verkehrssehen
  • Geschwindigkeitsanpassung
  • Fahrbahnbenützung
  • Fahrzeugbedienung
  • Manöver

Haben Sie die Prüfung bestanden erhalten Sie eine provisorische Fahrerlaubnis im Lernfahrausweis (Stempel). Nach ein paar Tagen erhalten Sie den auf 3 Jahre limitierten Führerausweis im Kreditkartenformat per Post.

Ob Sie sich für uns entscheiden oder nicht, wir wünschen Ihnen unfallfreie Fahrt und gute Gesundheit! Walter Winistörfer

2-Phasen-Ausbildung Dietikon Zürich

Fahrschule Kienast arbeitet mit der 2PA in Wohlen zusammen


Fahrschulauto Dietikon Zürich