Befristeter Führerausweis/ Dauer der Probezeit

Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.

Der unbefristete Führerausweis wird nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch der zweitägigen Weiterausbildung ausgestellt.

Dauer, Inhalt und Kosten der Weiterausbildung

Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag sollte innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Tag ist rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden. Über den genauen Inhalt und die Kosten informieren Sie die Kursveranstalter. Angaben dazu erhalten Sie von Ihrem Fahrlehrer bzw. Ihrer Fahrlehrerin, beim Verkehrssicherheitsrat (www.vsr.ch) oder auf der Homepage Ihres Strassenverkehrsamtes.

Die Kursveranstalter für die zweitägige Weiterausbildung finden Sie auf der nächsten Seite.

Folgen der nicht absolvierten Weiterausbildung

Wurde die Weiterausbildung während der Probezeit nicht absolviert, verliert der/die Inhaber/in des Führerausweises grundsätzlich sämtliche im Ausweis eingetragenen Fahrberechtigungen. Wer nach ungenutztem Ablauf der Fristen Motorfahrzeuge der Haupt- oder Unterkategorien fahren will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen und wiederum die ordentliche Führerprüfung (Theorie und Praxis) bestehen.